Änderungen Cross-Country-Rallye Sportreglement
Dies ist ein Auszug aus dem Sportlichen Reglement für Cross-Country-Rallyes und soll Fans und Interessierten einen Überblick über die Neuerungen geben. Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Bei dem deutschen Text handelt es sich um eine freie Übersetzung. Der Originaltext sowie das vollständige Dokument in Englisch und Französisch finden Sie hier.
Art. 8.7 des Sportlichen Reglements für Cross-Country-Rallyes
8.7 ASO „DAKAR“ FAHRZEUGE
8.7.1 Ein Fahrzeug, das dem Reglement der Amaury Sport Organisation (ASO) entspricht, kann in der Gruppe T4 bis zum 30.06.2021 zugelassen werden, unter der Bedingung, dass der Teilnehmer den Nachweis erbringt, dass sein Fahrzeug von der ASO anerkannt ist. Das Fahrzeug muss ein Sicherheitsprüfsiegel gemäß den einschlägigen Artikeln des Reglements dieser Organisation tragen.
8.7.2 Die Eignung des Fahrzeugs unterliegt der im Voraus einzuholenden Genehmigung der FIA. Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, sicherzustellen, dass diese Genehmigung vor der Sitzung der Technischen Arbeitsgruppe der FIA, die der ersten FIA-Rallye, an der der Teilnehmer teilnehmen möchte, vorausgeht, schriftlich beantragt wird.
8.7.3 Die gesamte Sicherheitsausrüstung muss homologiert sein und/oder dem FIA-Reglement entsprechen, mit Ausnahme des Überrollkäfigs, der dem ASO-Reglement entsprechen muss.








